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Häufig gestellte Fragen

Berechtigte Teilnehmende erhalten bis zum 31. Dezember 2025 3 % p.a. Zinsen auf bis zu 500.000 € im PRIME+Broker und 50.000 € im FREE Broker, weitergegeben von Partnerbanken und qualifizierten Geldmarktfonds. Die Verteilung der Guthaben ist veränderlich und hängt unter anderem von den verfügbaren Kapazitäten, Konditionen und Kundenaktivität ab. Kundengelder bei Partnerbanken sind durch die gesetzliche Einlagensicherung bis zu 100.000 € pro Kunde pro Bank geschützt. Statt der Einlagensicherung gelten bei qualifizierten Geldmarktfonds die OGAW-Schutzstandards unabhängig vom Anlagebetrag. Bitte beachten Sie unsere Risikohinweise zur Verwahrung von Guthaben. Weitere Informationen zu den Zinsen finden Sie hier.

Ihr Broker-Guthaben verwahren wir neben Partnerbanken auch bei qualifizierten Geldmarktfonds. Diese streng regulierten Fonds müssen die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Einhalten der europaweit gesetzlichen Standards für den Anlegerschutz (OGAW) unabhängig von Ihrem Anlagebetrag.
  • Das primäre Ziel ist, den Wert des Fonds konstant zu halten.
  • Anlage ausschließlich in erstklassige kurzlaufende Instrumente (z.B. Bundesanleihen mit kurzer Restlaufzeit) mit einer Laufzeit von durchschnittlich 60 Tagen.
  • Liquidität durch taggleiche Wertstellung oder spätestens am Folgetag.

Wie alle Wertpapiere sind auch Geldmarktfonds Sondervermögen und fallen daher nicht in die Insolvenzmasse von Scalable Capital oder des Fondsemittenten.

Bitte beachten Sie unsere Risikohinweise zur Verwahrung von Guthaben.

Es gibt keine Mindesthaltedauer für das Guthaben auf Ihrem Verrechnungskonto. Zinsen werden taggenau für Ihr nicht investiertes Guthaben berechnet und quartalsweise auf Ihr Verrechnungskonto weitergegeben.

Wir wollen attraktive Zinsen weitergeben und somit ein wettbewerbsfähiges Angebot anbieten. Dazu verteilen wir die Guthaben auf Treuhandbanken und qualifizierte Geldmarktfonds. Bei der Auswahl, Beauftragung und regelmäßigen Überwachung von Treuhandbanken und qualifizierten Geldmarktfonds gehen wir mit der erforderlichen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit vor. Im Rahmen unserer Sorgfaltspflicht prüfen wir laufend die Notwendigkeit der Aufteilung auf verschiedene Treuhandbanken und/oder qualifizierte Geldmarktfonds. Dabei berücksichtigen wir die verfügbaren Kapazitäten bei den Partnerbanken, die jeweiligen Konditionen der Partnerbanken und qualifizierten Geldmarktfonds, Ihre Ein- und Auszahlungen, Ihre Handelsaktivität sowie Steuern und Gebühren. Somit können Sie alle Transaktionen durchführen, unabhängig davon, wie Ihr Guthaben verteilt ist. Die Aufteilung der Guthaben kann dementsprechend laufend variieren und unterliegt keinem festen Verhältnis. Das kann auch bedeuten, dass Ihr Guthaben nur bei einer Treuhandbank oder nur bei einem qualifizierten Geldmarktfonds verwahrt wird.

Die Aufteilung der Guthaben Ihres Scalable Depots können Sie im monatlichen Kontoauszug sowie jederzeit in Ihrem Kundenbereich in der App oder im Web einsehen.

Bitte beachten Sie unsere Risikohinweise zur Verwahrung von Guthaben.

Zinsen zählen, wie Dividenden oder Gewinne aus Wertpapierverkäufen, zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, für die Steuern anfallen können. Scalable Capital bietet seiner österreichischen Kundschaft einen intuitiven Steuerbericht an, um Sie bei Ihrer Steuererklärung zu unterstützen. Mehr Informationen zu Steuern auf Kapitaleinkünfte finden Sie hier.

Zinsen werden taggenau für Ihr nicht investiertes Guthaben berechnet und quartalsweise auf Ihr Verrechnungskonto weitergegeben. Für das erste Quartal erfolgt dies im Oktober, für das zweite Quartal im Januar usw.

Guthaben: Guthaben verteilen wir mit der erforderlichen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit auf Treuhandbanken und qualifizierte Geldmarktfonds. Die Verteilung kann sich laufend ändern und hängt von den verfügbaren Kapazitäten, Konditionen und Kundenaktivität ab. Das kann auch bedeuten, dass Ihr Guthaben nur bei einer Treuhandbank oder nur bei einem qualifizierten Geldmarktfonds verwahrt wird.

Verwahrte Kundengelder – unabhängig davon, ob sie auf Treuhandsammelkonten bei einer Partnerbank oder bei qualifizierten Geldmarktfonds verwahrt werden – sind nicht von einer Insolvenz von Scalable Capital betroffen.

Im Falle der Insolvenz einer Partnerbank sind die entsprechenden Einlagen durch die gesetzliche Einlagensicherung bis zu 100.000 € pro Kunde pro Bank geschützt. Bei qualifizierten Geldmarktfonds gelten statt der Einlagensicherung die OGAW-Schutzstandards unabhängig vom Anlagebetrag. Außerdem sind Anteile an qualifizierten Geldmarktfonds in unbegrenzter Höhe als Sondervermögen geschützt und von einer Insolvenz der Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht betroffen.

Bitte beachten Sie unsere Risikohinweise zur Verwahrung von Guthaben.

Wertpapiere: Im Falle einer Insolvenz von Scalable Capital haben Sie einen Anspruch auf Herausgabe Ihrer Wertpapiere. Diese fallen nicht in die Insolvenzmasse und sind in unbegrenzter Höhe geschützt.

Neukundinnen und -kunden, welche ab dem 1. August 2025 zum ersten Mal ein Scalable Broker-Konto eröffnen, sind für die Teilnahme berechtigt.

Berechtigte Teilnehmende erhalten bis zum 31. Dezember 2025 3 % p.a. Zinsen auf bis zu 500.000 € im PRIME+Broker und 50.000 € in FREE Broker, weitergegeben von Partnerbanken und qualifizierten Geldmarktfonds.

Das Angebot gilt für den FREE Broker und den PRIME+ Broker: Berechtigte Teilnehmende erhalten 3 % Zinsen p.a. bis zum 31. Dezember 2025 – auf bis zu 50.000 € im FREE Broker und bis zu 500.000 € im PRIME+ Broker.

Nein, es ist kein Mindestguthaben erforderlich.

Ja, aber bitte beachten sie Folgendes:

Ändern Berechtigte Teilnehmende während des Aktionszeitraums ihr Broker-Modell von PRIME+ zu FREE, gilt der Aktionszinssatz für den Betrag, der 50.000 € übersteigt, nur für die Dauer des PRIME+ Broker-Modells.