
Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, der in Deutschland steuerfrei bleibt. Er soll sicherstellen, dass das Existenzminimum – also das Geld, das mindestens zum Leben benötigt wird – nicht besteuert wird.
Im Jahr 2025 liegt der Grundfreibetrag bei 12.096 € für Ledige und 24.192 € für Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartner. Einkommen oberhalb dieses Betrags muss versteuert werden. Der Freibetrag wird bei der Steuerberechnung automatisch berücksichtigt. Anspruch darauf haben alle Steuerzahlenden, unabhängig davon, ob sie Arbeitnehmende, Selbständige, Rentnerinnen und Rentner, Studierende oder Auszubildende sind.
Der Grundfreibetrag wird regelmäßig an das Existenzminimum angepasst, wobei auch die Inflation berücksichtigt wird. Daneben gibt es weitere Freibeträge wie den Kinderfreibetrag und den Sparer-Pauschbetrag, der speziell für Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne aus Aktien und Fonds gilt.
(Stand: 2025)
Newsletter
Wöchentliche Updates zu den wichtigsten Themen und Trends an der Börse und den beliebtesten Aktien und ETFs. Außerdem: Neuheiten aus der Welt der ETFs in einer Special Edition – einmal im Quartal.
