Die Geldanlage an den Kapitalmärkten ist mit Risiken verbunden. Bitte lesen Sie unsere Risikohinweise.
Nach Abschluss der Online Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail mit weiteren Informationen. Folgende Unterlagen werden zusätzlich benötigt:
Bitte lassen Sie uns die Dokumente als Antwort auf unsere E-Mail zukommen (service@scalable.capital).
Sollte/n einer oder beide der Erziehungsberechtigten bereits Kunden von Scalable Capital mit Depotführung bei Scalable Capital sein, entfällt die erneute Legitimierung mit den per E-Mail zugesandten Postident-Links. Andernfalls bitten wir die Erziehungsberechtigten die Identifizierung über die mit der E-Mail zugesandten Postident-Links durchzuführen.
Geld einnehmen und ausgeben will gelernt sein – am besten möglichst früh. Wir geben Tipps, wie Sie Ihren Kindern den richtigen Umgang mit Geld vermitteln können.
Es lohnt sich, für seine Kinder früh Geld anzulegen. Scalable Capital bietet dafür Kinderkonten an. Weil das Kapital in ETFs investiert wird, stimmen auch die Renditechancen.
Schon die Beachtung ein paar weniger Regeln kann gerade jüngeren Anlegern signifikant helfen, erfolgreich langfristig Vermögen aufzubauen.
Hier wird zwischen drei Fällen unterschieden:
a) Kinder jünger als 10 Jahre:
Schicken Sie uns bitte einen Scan der Geburtsurkunde des Kindes zu.
b) Kinder älter als 10 und jünger als 16 Jahre:
Liegt ein unterschriebener Reisepass bzw. Personalausweis vor, kann die Identifizierung direkt über den Scalable-Kundenbereich vollzogen werden. Bitte beachten Sie, dass wir keinen Kinderreisepass akzeptieren.
Falls dies nicht der Fall sein sollte, dann schicken Sie bitte einen Scan der Geburtsurkunde per E-Mail an uns.
c) Kinder älter als 16 Jahre:
Die Identifizierung kann direkt über den Scalable-Kundenbereich getätigt werden.
Nach Erhalt der Online-Anmeldung senden wir Ihnen eine E-Mail zu dem Vorgang der Identifizierung mit allen notwendigen Informationen.
Beide Erziehungsberechtigte sind via PostIdent zu identifizieren. Sollten Sie bereits ein Konto bei uns haben, entfällt die Verifizierung für den Kontoinhaber.
Nach Erhalt der Online-Anmeldung senden wir Ihnen einen E-Mail zu dem Vorgang der Identifizierung mit allen notwendigen Informationen.
Ja, sofern das Sorgerecht für den/die Minderjährige/n geteilt wird, ist die Zustimmung und Verifizierung beider Elternteile erforderlich.
Sollten sie das alleinige Sorgerecht haben, benötigen wir hierfür einen Sorgerechtsnachweis. Sobald wir diesen erhalten haben, reicht Ihre alleinige Zustimmung aus. Bei abweichenden Nachnamen der Erziehungsberechtigten wird ebenfalls ein Sorgerechtsnachweis oder eine Heiratsurkunde benötigt.
Bitte füllen Sie dieses Zusatzformular aus. Senden Sie dieses anschließend unterschrieben an uns zurück (ein Scan genügt).