Börsenlexikon

Die wichtigsten Börsenbegriffe von A-Z kurz und einfach erklärt.

Quellensteuer

Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt an der „Quelle“ der Auszahlung einbehalten und vom auszahlenden Institut – etwa einer Bank oder einem Arbeitgeber – an die zuständige Steuerbehörde abgeführt wird.

Im Finanzkontext bezeichnet „Quellensteuer“ meist die Kapitalertragsteuer, also eine Form der Abgeltungsteuer. Sie fällt auf Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden an. In Deutschland beträgt die Abgeltungsteuer 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die Bank führt diese automatisch ab, sofern kein Freistellungsauftrag oder eine gültige Nichtveranlagungs­bescheinigung (NV-Bescheinigung) vorliegt.

Bei Fonds und ETFs hat die Quellensteuer für Anlegende in der Regel keine praktische Relevanz. Enthält ein Fonds ausländische Erträge, erfolgt der steuerliche Ausgleich meist über die sogenannte Teilfreistellung, welche die Depotbank automatisch berücksichtigt.

Finanzbegriffe von A-Z

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