KPMG Österreich: Steuern bei der Geldanlage – was bringt der Steuerreport?

9. Februar 2023  |  Scalable Capital
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Mit dem kostenlosen Steuerreporting von Scalable Capital in Zusammenarbeit mit KPMG können Kapitaleinkünfte einfach in die Steuererklärung aufgenommen werden – wie genau funktioniert das mit der Kapitalertragssteuer (KESt) in der Praxis? Das erklären zwei Steuerexperten von KPMG im Interview.

Christoph Gruzei, BSc (WU)
ist Manager bei KPMG in Wien. Er beschäftigt sich mit der Steuerberatung im Bereich Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen, Finanzprodukte und Finanzstrafrecht mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Einkünfte aus Kapitalvermögen und Steuerreporting für Privatstiftungen und High Net Worth Individuals (HNWI).

Wer Aktien mit Gewinn verkauft oder Dividenden erhält, muss diese Kapitalerträge versteuern. Scalable Capital stellt hierfür zusammen mit der Steuerberatung KPMG ein kostenloses Steuerreporting zur Verfügung. Was Anlegerinnen und Anleger wissen müssen und wie sie das Reporting nutzen, erklären die Steuerexperten Alexander Cserny und Christoph Gruzei von KPMG Österreich im Interview.

Wenn ich Geld bei Scalable Capital anlege, zum Beispiel in Aktien oder ETFs, was muss ich steuerlich beachten?

Alexander Cserny: Wenn kein KESt-Abzug durch die depotführende Stelle erfolgt, oder nicht endbesteuerte Einkünfte vorliegen, sind diese in der jährlichen Einkommensteuererklärung zu erklären. In der Regel erfolgt bei ausländischen depotführenden Stellen kein KESt-Abzug, daher sind Kapitaleinkünfte bei ausländischen Depots vom Steuerpflichtigen selbst zu erfassen und zu erklären.

Bei Aktien wären zum Beispiel laufende Dividendenzahlungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erklären – und zwar auch dann, wenn bereits ausländische Quellensteuer einbehalten wurde. Wer eine Aktie mit Gewinn verkauft, muss die realisierte Wertsteigerung in der jeweiligen Einkommensteuererklärung berücksichtigen. Das gilt im Grunde auch für ETFs. Wer Wertpapiere mit Verlust verkauft, kann auf der anderen Seite diese Verluste geltend machen beziehungsweise mit Gewinnen aus anderen Verkäufen verrechnen.

Wie und bis wann muss ich das jeweils tun?

Alexander Cserny: Die oder der Steuerpflichtige selbst muss aktiv die ausländischen Kapitaleinkünfte ermitteln und fristgerecht erklären. Folgende Fristen gelten für die Einreichung der Einkommensteuererklärung: 30. April des Folgejahres bei Einreichung der Steuererklärung in Papierform, 30. Juni des Folgejahres bei elektronischer Einreichung und 31. März des übernächsten Jahres, wenn die oder der Steuerpflichtige durch einen Quotenvertreter, insbesondere Steuerberater, gegenüber dem Finanzamt vertreten wird.

Mag. iur. Alexander Cserny
ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Director bei KPMG in Wien sowie Mitglied im Fachsenat für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Er beschäftigt sich mit der Steuerberatung im Bereich Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen, Finanzprodukte, Hedgefonds, Private Equity Fonds, Investmentfonds, Immobilienfonds, Privatstiftungen und internationales Steuerrecht. Er hat mehrfach zum Thema Einkünfte aus Kapitalvermögen publiziert.

Die Steuern, die bei der Geldanlage mit dem Scalable-Capital-Depot anfallen, müssen also in der jährlichen Einkommensteuererklärung aufgenommen werden, da es bei steuerwirksamen Transaktionen zu keinem direkten KESt-Abzug kommt. Die Besteuerung erfolgt somit zu einem späteren Zeitpunkt im Zuge der Einkommensteuererklärung beziehungsweise Festsetzung des Einkommensteuerbescheids. Welche Vorteile hat nun ein Steuerreport in diesem Zusammenhang?

Christoph Gruzei: Ein Steuerreport hat den großen Vorteil, dass darin die für die Einkommensteuererklärung benötigten steuerrelevanten Informationen bereits gesammelt und aufbereitet sind. Für Kunden von Scalable Capital spart der Steuerreport somit Zeit und Geld, da die Kapitaleinkünfte nicht manuell berechnet werden müssen. Ich muss das weder selbst tun noch einen Steuerberater tun lassen. Zusätzlich kann ich die Steuerreports dem Finanzamt vorlegen, damit dieses die in der Einkommensteuererklärung erklärten ausländischen Kapitaleinkünfte mit dem Steuerreport abstimmen kann.

Wie erstellt KPMG den Steuerreport?

Christoph Gruzei: Auf Basis der Daten von Scalable Capital erstellt KPMG Zürich mit ihrer Software hochqualitative und kundenorientierte Steuerreports für österreichische Investorinnen und Investoren unter Beachtung der aktuellen Rechtslage. Dabei werden neben den Daten von Scalable Capital auch weitere Daten, wie etwa von der österreichischen Kontrollbank, berücksichtigt. So werden zeit- und kosteneffizient, aber auch präzise die Einkünfte aus Kapitalvermögen ermittelt.

Wie kann ich damit die Steuern, die bei der Geldanlage im Scalable-Capital-Depot anfallen, abführen?

Christoph Gruzei: Die Steuerreports sind so aufgebaut, dass neben den Einzelberechnungen – in welchen jede einzelne steuerwirksame Transaktion ersichtlich ist – auch zusammenfassende Ergebnisse abgebildet werden. Diese zusammengefassten Ergebnisse finden sich am Anfang des Steuerreports in Formularen wieder, die dem Formular E 1 der Einkommensteuererklärung und der Beilage E 1kv für Kapitaleinkünfte des Finanzamtes nachempfunden sind. Somit kann das jeweilige Ergebnis je Kennzahl einfach und schnell vom Steuerreport in die eigene Einkommensteuererklärung übernommen werden.

Das jeweilige Ergebnis je Kennzahl kann einfach und schnell vom Steuerreport in die Einkommensteuererklärung übernommen werden.

Wie lange dauert es, mit dem Steuerreport meine Kapitaleinkünfte zu erklären?

Christoph Gruzei: Dies ist von mehreren Faktoren abhängig. Zum Beispiel, ob es noch weitere ausländische Depots gibt, die in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen sind. Oder ob es Transaktionen gibt, die aufgrund der Datenlage nicht berechnet werden konnten, beispielsweise eingelieferte Wertpapiere, zu denen die steuerlichen Anschaffungskosten nicht vorliegen. In dem Fall ist das Ergebnis dieser Geschäfte nicht in den zusammenfassenden Formularen des Steuerreports enthalten. Damit nicht bewertbare Transaktionen einfach und schnell identifiziert werden können, gibt es eine eigene Auflistung im Steuerreport. Der Steuerreport enthält außerdem ein Merkblatt, in welchem die angewandten Berechnungsmethoden und etwaige Ausnahmen erfasst sind.

Wenn der Report keine nicht bewertbaren Transaktionen beinhaltet und auch keine weiteren ausländischen Kapitaleinkünfte in der jeweiligen Einkommensteuererklärung zu erfassen sind, können die Ergebnisse des Steuerreports mit sehr wenig Aufwand über einen Onlinezugang auf Finanzonline in der eigenen Einkommensteuererklärung erfasst und abgegeben werden.

Steuerreport hin oder her: Wann ist es sinnvoll, eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen?

Alexander Cserny: Insbesondere wenn nicht bewertbare Transaktionen vorliegen, jemand mehrere oder sogar Gemeinschafts-Depots unterhält, oder bei sehr komplexen Finanzprodukten wie nicht verbrieften Derivaten macht es Sinn, eine steuerliche Beratung durch einen einschlägig versierten Steuerberater in Anspruch zu nehmen. Ebenso, wenn es steuerlich relevante Ereignisse gab, zum Beispiel einen Zuzug oder Wegzug, oder die Übertragung von Wertpapieren zwischen ausländischen Depots. Auch wenn zum Beispiel zusätzlich zum ausländischen Kapitalvermögen noch inländisches Kapitalvermögen vorliegt, kann es durchaus Sinn machen, dies durch einen einschlägig versierten Steuerberater vornehmen zu lassen – Stichwort: depotübergreifender Verlustausgleich.

Herr Cserny, Herr Gruzei, danke für das Interview.


Bei generellen Fragen zum Steuerreporting ist der Scalable Kundenservice gerne von Montag bis Freitag von 9:00 bis 19:00 Uhr für Sie erreichbar. Bei individuellen Fragen zur Steuersituation kontaktieren Sie bitte immer eine(n) Steuerberater(in).

*Disclaimer

Scalable Capital erbringt keine Anlage-, Rechts- und/oder Steuerberatung. Bei individuellen Fragen zu Steuern, kontaktieren Sie bitte eine/n Steuerberater/in. Der Steuerreport ist nicht als Ersatz für eine Beratung durch einen rechtlichen oder steuerlichen Berater zu betrachten und dient lediglich als Hilfestellung zum Ausfüllen der Einkommenssteuererklärung.

Die steuerlichen Ausführungen basieren auf dem Verständnis der derzeit bekannten österreichischen Rechtslage für österreichische Anlegerinnen und Anleger. Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich die steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Erlasse der Finanzverwaltung nicht ändert. Solche Änderungen können auch rückwirkend eingeführt werden und die beschriebenen steuerlichen Folgen nachteilig beeinflussen.

Risikohinweis – Die Kapitalanlage ist mit Risiken verbunden und kann zum Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Weder vergangene Wertentwicklungen noch Prognosen haben eine verlässliche Aussagekraft über zukünftige Wertentwicklungen. Wir erbringen keine Anlage-, Rechts- und/oder Steuerberatung. Sollte diese Website Informationen über den Kapitalmarkt, Finanzinstrumente und/oder sonstige für die Kapitalanlage relevante Themen enthalten, so dienen diese Informationen ausschließlich der allgemeinen Erläuterung der von Unternehmen unserer Unternehmensgruppe erbrachten Wertpapierdienstleistungen. Bitte lesen Sie auch unsere Risikohinweise und Nutzungsbedingungen.

 

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Scalable Capital
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